Zustimmungslösung für die Organspende am 16.01.2020 vom Bundestag verabschiedet

Die mit großem Interesse erwartete Entscheidung für die Neuregelung der Organspende in Deutschland ist am 16.01.2020 vom Bundestag zugunsten der sogenannten Zustimmungslösung gefallen. Die damit verbundene Ablehnung der Widerspruchslösung fiel deutlicher aus, als von Vielen vermutet.
Was wird sich mit der neuen Regelung für Sie verändern und was können Sie bereits heute tun, um Ihre Selbstbestimmung zu sichern und Ihre Angehörigen vor schwierigen Fragen zu schützen?

Die wesentlichen Neuerungen der Gesetzesänderung im Überblick

Letztendlich handelt es sich um eine Weiterentwicklung der aktuell geltenden Entscheidungsregelung. Die jetzt beschlossene Zustimmungslösung unterscheidet sich von der gescheiterten doppelten Widerspruchslösung vor allem dadurch, dass die Organspende eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleibt. Neu ist dabei, dass die Hausärzte bei Bedarf ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre ergebnisoffen zur Organspende beraten und aktiv zur Eintragung in ein Register ermutigen sollen. Ferner sollen die Bürger bei einer Ausstellung Ihres Ausweises in den Ausweisstellen zum Thema informiert werden und dort eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können. Darüber hinaus soll für die Dokumentation dieser Erklärung ein Online-Register geschaffen werden, in dem jeder seine Erklärung eigenständig abgeben und sie jederzeit ändern, bzw. widerrufen kann. Später soll diese Information dann von Auskunftsberechtigten (vor allem Ärzten) abgerufen werden können. Zusätzliche Aufklärungs- und Informationskampagnen sollen mehr Bürger dazu bringen, Ihre Entscheidung zu dokumentieren, um damit die Zahl potentieller Organspender zu erhöhen.

Was passiert mit den bisherigen Möglichkeiten zur Dokumentation Ihrer Entscheidung?

Der Organspendeausweis bleibt erhalten. Das Gesetz bestätigt aber auch, dass die Patientenverfügung ein Ort bleibt, an dem man unabhängig von einem zukünftigen Registereintrag seine Haltung zur Organspende rechtswirksam dokumentieren kann. Und möglicherweise bleibt dies auch der einzig wirklich sinnvolle Ort. Zwar sind Details zum geplanten Onlineregister noch nicht vollständig bekannt, aber es ist nicht zu erwarten, dass dort die mit einer Entscheidung verbundene Komplexität, die sich auch z.B. im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung ergeben, wirklich detailliert und umfassend abgebildet werden kann.

Was können Sie bereits heute tun?

Sofern Sie also Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende bereits jetzt in einer Patientenverfügung dokumentieren bzw. bereits dokumentiert haben, haben Sie langfristig vorgesorgt. Und zusätzlich ist damit in hohem Maße sichergestellt, dass Sie diese Entscheidung bewusst, informiert und frei von Ängsten und Zweifeln getroffen haben. Denn nur im Kontext einer Patientenverfügung kann Ihnen die Wechselwirkungen zwischen den Entscheidungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen und der Organspende ausreichend deutlich gemacht und gleich im richtigen Zusammenhang dargestellt werden. Darüber hinaus können Sie dort

  • einen Vorrang definieren (Organspende oder Verfügungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen der Patientenverfügung)
  • Ihre Organspendebereitschaft auf bestimmte Anwendungssituationen beschränken, um Widersprüche zu vermeiden und Ihren Wertevorstellungen zielgenau gerecht werden
  • Einen Zeitraum definieren, über den Sie bereit sind, lebenserhaltenden Maßnahmen aufrecht erhalten zu lassen, um die für die Organspende notwendigen medizinischen Schritte durchführen zu lassen
  • Ihre Organspendebereitschaft auf bestimmte Organe beschränken
  • eine Organspende grundsätzlich ablehnen
  • usw.

Warum sollte ich bereits heute aktiv werden?

Solange Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende nicht dokumentiert haben, werden Ihre Angehörigen im Ernstfall mit schwierigen Entscheidungen konfrontiert. Das gilt für die Zukunft genauso wie für heute. Um dies zu vermeiden, können Sie bereits heute einen Organspendeausweis ausfüllen und mit sich tragen. Oder Sie erstellen eine Patientenverfügung mit den entsprechenden Passagen und schützen damit Ihre Angehörigen vor weiteren, über die Frage der Organspende hinausgehenden, belastenden Entscheidungen – und stellen darüber hinaus in hohem Maß sicher, dass Ihre Selbstbestimmung gewahrt bleibt, auch wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.

Jetzt mehr zu Organspende und Patientenverfügung erfahren.